Damit das Auto nicht zum Schlitten wird

Der Winter steht vor der Tür und mit ihm nicht nur Kaminabende, heißer Kakao und Rodelpartien, sondern auch vereiste Straßen, Schnee und Kälte. Also gilt es auch das Auto an die besonderen Bedürfnisse dieser Jahreszeit anzupassen.

Auf den ersten Blick haben Ganzjahresreifen viele Vorteile: Sie sind im Sommer wie Winter einsetzbar, der Halter des Fahrzeugs muss keinen Räderwechsel vornehmen und auch die Kosten für einen zweiten Radsatz entfallen. Besonders in Ländern, in denen geringe Temperaturunterschiede zwischen den Jahreszeiten bestehen, sind sie beliebt. Doch auch wenn der Name es verspricht, Ganzjahresreifen können nicht mit Winterreifen konkurrieren und stellen lediglich einen Kompromiss dar.

Sicher unterwegs

Sie sind bei niedrigen Temperaturen die treuesten Begleiter: Winterreifen. Ihren ersten Auftritt sollten sie jedoch nicht mit dem ersten Schnee haben, sondern bereits bei dauerhaft sinkenden Temperaturen. Andernfalls riskieren Fahrer Rutschpartien sowie längere Bremswege. Die Gummimischung sowie das Profil der Winterreifen passen sich widrigen Straßenverhältnissen optimal an und weisen bessere Hafteigenschaften auf als Sommerreifen, selbst wenn diese über ausreichend Profil verfügen. Generell sollten jedoch auch Winterreifen bei 4 mm Profiltiefe ausgetauscht und das Tempolimit beachtet werden. Achtung: Wintertaugliche Reifen, die nach dem 31.12.2017 hergestellt wurden, müssen mit dem Alpine-Symbol ausgestattet sein, hier genügt die M+S-Kennzeichnung nicht mehr. Für ältere Reifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2024.

Ein Blick auf das Gesetz

In Deutschland gibt es lediglich eine situative Winterreifenpflicht, d. h. Autohalter dürfen bei “Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte” (§ 2 Absatz 3a StVO) nur Kraftfahrzeuge führen, die auch mit entsprechenden Winterreifen ausgerüstet sind. Als Fahrer eines Kraftfahrzeugs sollten Fahrer die Wetterlage mit Blick auf die Winterreifenpflicht auch dann im Blick haben, wenn sie beispielsweise mit dem Auto eines Freundes unterwegs sind. Denn bei einem Verstoß gegen die Reifenregelung wird nicht der Halter des Fahrzeugs belangt, sondern stets der aktuelle Fahrzeugführer. Dieses Gebot gilt ebenfalls für ausländische Fahrzeuge.

Vorsicht besser als Nachsicht

Der Gesetzgeber sprach sich deutlich gegen eine Ausrüstungsvorschrift aus, die an ein bestimmtes Datum gebunden ist, wie es in vielen Nachbarländern der Fall ist. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. Zudem kann die falsche Bereifung bei einem Unfall zu Problemen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung führen. Werden Fahrer bei Schnee oder Glatteis ohne vorgeschriebene Gummimischung erwischt, kommt es in jedem Fall zu einem Bußgeld von 60 Euro. Auch geht ein Punkt auf das Punktekonto in Flensburg ein. Kommt es bei diesem Verstoß gegen die StVO zu einer Behinderung, erhöht sich die Geldbuße auf 80 Euro. Im Falle einer Gefährdung sind es sogar 100 Euro. Das höchste Bußgeld folgt auf einen Unfall. Ganze 120 Euro beträgt in diesem Fall die Sanktion.

Trotz allen Wissens und der besten Ausrüstung gilt im Winter: Vorausschauend und umsichtig fahren und Abstand halten.


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