Das ändert sich in diesem Jahr für Autofahrer

Im Jahr 2024 haben Autofahrer einige Veränderungen zu erwarten. Relevante Änderungen gehen vom Umtausch des Führerscheins über neue Sicherheits- und Assistenzsysteme bis hin zu neuen Regelungen bei den Winter- und Ganzjahresreifen. Wir informieren über die wichtigsten Änderungen in diesem Jahr!

Verpflichtende Fahrassistenzsysteme
Für noch mehr Sicherheit sind einige neue Fahrassistenzsysteme in Neufahrzeugen ab dem 07. Juli Pflicht. Unter anderem gehört der Geschwindigkeitsassistent Intelligent Speed Assistant (ISA) ab 2024 zur Pflichtausstattung der neuen Modelle. Bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit warnt ISA den Fahrer optisch und akustisch. 
Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner sind derzeit bereits in vielen der neueren Autos verbaut, jedoch fallen diese manchmal auch unter die Sonderausstattung und bedürfen somit einer zusätzlichen Bezahlung – ab Juli hat das ein Ende!
Ein weiteres verpflichtendes Assistenzsystem ist der Notbremsassistent. Seit Sommer 2022 muss dieser bereits Bestandteil eines Autos sein, um eine Typengenehmigung zu erhalten. Ab Juli dieses Jahres sind die Notbremsassistenten allerdings für jedes neue Modell Pflicht. 

Auch die sogenannte Blackbox kommt neu hinzu. Bei einem Unfall werden anonymisierte Fahrdaten in einem Speicher erfasst. Kommt es zu einem Unfall zeichnet die Blackbox, also der Event Data Recorder (EDR), 5 Sekunden vor und 0,3 Sekunden nach dem Unfall auf. Bei den aufgezeichneten Daten handelt es sich um Angaben zur Geschwindigkeit, Motordrehzahl und zum Lenkwinkel. Hierbei ist es wichtig im Hinterkopf zu behalten, dass anfänglich nur der Fahrer oder Fahrzeughalter über die gesammelten Daten bestimmen darf und dass bei einem Unfall keine Daten über andere Verkehrsteilnehmer gesammelt werden.

Ein weiteres System, welches alle neu zugelassenen PKW nun serienmäßig an Bord haben müssen ist das Notbremslicht. Durch das Notbremslicht werden andere Verkehrsteilnehmer gewarnt. Das Licht sagt aus, dass das vorausfahrende Fahrzeug mit einer starken Verzögerung gebremst wird. In diesem Fall leuchten die Bremsleuchten stärker auf als üblich – dadurch soll den nachfolgenden Fahrern die Möglichkeit gegeben werden, früher als sonst zu reagieren. 

Zusätzliche Assistenzsysteme, die in diesem Jahr verpflichtend werden, sind der aktive Spurhalteassistent, der Kopfprallschutz, der Notfall-Spurhalteassistent, der Rückfahrassistent und die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre. 

Aufgepasst bei den Winterreifen
Ab dem 1. Oktober gibt es auch eine Änderung bei den Reifen. Als Winter- und Ganzjahresreifen werden dann nämlich nur noch Reifen anerkannt, die das „Alpine-Symbol“ tragen. Das neue Zeichen besteht aus einer Schneeflocke und einem Berg. Verwenden Fahrer bei winterlichen Straßenbedingungen Reifen, die nicht das Alpine-Symbol, sondern lediglich die „M+S“-Kennzeichnung tragen, muss mit Bußgeld in Höhe von 60 Euro und Folgen für den Versicherungsschutz gerechnet werden.

Anstieg der Co2- Steuer
Auch an der Zapfsäule werden Pkw-Fahrern Veränderungen auffallen: Der COPreis für das Tanken steigt von 30 € auf 45 € pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid an. Laut wissenschaftlichen Berechnungen werden bei der Verbrennung eines Liters Benzins 2,4 kg COfreigesetzt, bei einem Liter Diesel 2,69 kg CO2. Dementsprechend entsteht eine Abgabe von ca. 11 Cent für jeden Liter Benzin und ca. 12 Cent pro Liter Diesel. 

Pflichtumtausch vom alten Führerschein 
Ab dem 20. Januar müssen alle Autofahrer, die ab dem Jahr 1971 geboren sind und ihren Führerschein vor 1999 gemacht haben, ihren Pkw Führerschein umtauschen, sofern dieser im Papierformat ist.
Die alten Papierführerscheine werden gegen neue fälschungssichere EU-Führerscheine im Scheckkartenformat eingetauscht. Die neuen Führerscheine sind 15 Jahre lang gültig und kosten 25 Euro.

Versäumt man es, seinen Führerschein rechtzeitig erneuern zu lassen, muss bei einer Polizeikontrolle mit einem Bußgeld von 10 Euro gerechnet werden.  Wird der neue Führerschein dann nicht bei der Polizei vorgelegt, kommt ein erneutes Bußgeld zustande. 

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