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Neue Vorschrift ab Oktober 2024

Regeln für Winter- und Ganzjahresreifen



17. Oktober 2024

Im Oktober 2024 trat in Deutschland die Regelung in Kraft, dass Winter- und Ganzjahresreifen ein Schneeflockensymbol im Bergpiktogramm tragen müssen. Sie bieten besseren Grip bei Eis, Schnee und Kälte und erhöhen die Sicherheit auf winterlichen Straßen.


 

Nahaufnahme von einem Autoreifen

 

Standards setzen

Die bisher geltende „M+S“-Kennzeichnung reicht ab sofort nicht mehr aus. Reifen mit dieser Markierung wurden in der Vergangenheit zwar als Winterreifen zugelassen, jedoch gab es keine einheitlichen Prüfstandards. Das neue Symbol, auch „Three Peak Mountain Snowflake“ (3PMSF) genannt, basiert hingegen auf genormten Testverfahren, die eine verbesserte Leistung bei winterlichen Bedingungen garantieren. Der Unterschied zeigt sich vor allem in der höheren Traktion und kürzeren Bremswegen, was bei Schnee und Glätte entscheidend sein kann.



Unfallzahlen eindämmen

Hintergrund der neuen Verordnung ist die steigende Zahl von Unfällen im Winter. Häufigere Extremwetterlagen erfordern eine stärkere Anpassung der technischen Ausstattung von Fahrzeugen, um den Herausforderungen auf vereisten und verschneiten Straßen gerecht zu werden. Die Einführung der Pflichtreifen mit dem Berg-Schneeflocken-Symbol stellt sicher, dass Autofahrer nun besser auf winterliche Bedingungen vorbereitet sind. Tests zeigen, dass die Leistung dieser Reifen in Kombination mit modernen Fahrassistenzsystemen spürbar besser ist: ABS oder ESP können ihre Funktionen nur dann voll entfalten, wenn die Reifen eine entsprechende Haftung aufbauen. Der Gesetzgeber optimiert mit dieser Vorschrift die Sicherheit auf Deutschlands Straßen, sodass Unfallrisiken sinken.

Strafen drohen

Für Autofahrer bedeutet dies, rechtzeitig vor Wintereinbruch die Bereifung zu überprüfen. Reifen, die das Berg-Schneeflocken-Symbol nicht tragen, müssen ausgetauscht werden. Das gilt auch für ältere M+S-Reifen. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert Bußgelder und Punkte in Flensburg. Bei Unfällen drohen zudem Haftungsfragen, denn Versicherungen können die Leistung kürzen, wenn ungeeignete Reifen zum Einsatz kamen. Auch für Mietwagen und Leasingfahrzeuge gelten die neuen Vorgaben, sodass Vermieter und Flottenbetreiber ihre Bestände anpassen müssen.