Sehen und gesehen werden

Abblendlicht, Fernlicht und Co. – oftmals herrscht seitens der Autofahrer besonders im Herbst und Winter Unklarheit darüber, welches Licht den Witterungsbedingungen entsprechend gewählt werden soll und darf. Die getroffenen Entscheidungen sind leider nicht immer die richtigen …

In der dunkleren Jahreshälfte empfiehlt es sich, auch tagsüber immer die Fahrzeugbeleuchtung einzuschalten. Im besten Fall verfügt das Fahrzeug über ein Tagfahrlicht, das mit Starten des Motors automatisch aktiviert wird. Achtung: Bei Nebel sollten Autofahrer zusätzlich das reguläre Abblendlicht hinzuschalten, da die Sensoren die schlechten Lichtverhältnisse nicht unbedingt erkennen. Gehört bei älteren Fahrzeugen kein Tagfahrlicht zur Fahrzeugausstattung, sorgt das reguläre Abblendlicht für Erleuchtung. Fernlicht begünstigt bei Dunkelheit besonders auf unbeleuchteten Landstraßen die Sicht – bei Schneefall und Nebel hingegen ist das weiß strahlende Licht eher kontraproduktiv, da es reflektiert wird und der Fahrer dadurch geblendet wird.

Die Verwendung von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchte scheint für viele Autofahrer eine besondere Herausforderung zu sein. Entgegen ihrem Namen dürfen erstere nicht nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, sondern auch bei Regen und Schneefall zum Einsatz kommen. Zusammen mit dem Abblendlicht sorgen sie für mehr Durchblick. Die Nebelschlussleuchte hingegen darf erst bei dichtem Nebel mit einer Sicht von weniger als 50 Metern eingesetzt werden. Unbedingt beachten: Die Höchstgeschwindigkeit bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte beträgt 50 km/h. Eine ungerechtfertigte Nutzung kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25 Euro nach sich ziehen.

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