Verkehrsrecht im Ausland

Aktuell planen viele Menschen den nächsten Urlaub. Doch auch wenn Flugreisen momentan nicht hoch im Kurs stehen, muss auf Auslandsreisen nicht verzichtet werden. Schnell ist der eigene Pkw bereit gemacht und das Ziel europaweit angesteuert. Damit der Urlaub ins Ausland nicht unnütz teuer wird, sollten Reisende aber bei der Fahrt zum Urlaubsziel aufpassen. Denn teilweise weicht das Verkehrsrecht dort von unserem erheblich ab. Einige wichtige Punkte haben wir hier schon mal zusammengestellt.

Nüchtern fährt am besten
Bei der Promille-Grenze sind sich zahlreiche europäische Staaten noch einig. Mehr als 0,5 Promille sollten es weder in Belgien, Frankreich, Italien, Österreich oder Spanien sein. Bei schon 0,0 Promille hört in Tschechien, Ungarn, Rumänien und der Slowakei dagegen der Spaß auf. Sehr unterschiedlich hingegen sieht es bei der Höhe der Geldstrafe aus: Während man in Frankreich mit Beträgen ab 135 Euro belangt wird, werden in Italien mindestens 530 Euro fällig. Richtig teuer kann es in Großbritannien werden, dort gibt es für diese Art von Geldstrafen keine Höchstgrenze.

Nicht so schnell!
Auch in Sachen Tempo gibt es einiges zu beachten. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt in den meisten Ländern wie in Deutschland ein Limit von 50 km/h. Außerorts sind die Abweichungen jedoch deutlich, beispielsweise ist in den Niederlanden, Dänemark oder der Schweiz nur Tempo 80 erlaubt. Auf den meisten europäischen Autobahnen darf meist 120 oder 130 km/h gefahren werden, oft aber mit Ausnahmen. Besonders für Fahranfänger gelten in vielen Ländern Europas Sonderregelungen, die auch von ausländischen Fahranfängern zu beachten sind: In Frankreich dürfen Fahranfänger in den ersten drei Jahren nach Führerscheinerwerb auf Schnellstraßen nur 100 km/h statt 110 km/h und auf Autobahnen nur 110 km/h fahren statt 130 km/h fahren. In Italien darf ein Fahranfänger auf der Autobahn maximal 100 km/h und auf Landstraßen maximal 90 km/h fahren und in Kroatien dürfen junge Fahrer bis zum Alter von 24 Jahren auf Autobahnen nur 120 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und außerorts 80 km/h fahren.

Sicherheit für die Kleinsten
In Bezug auf Kinder-Autositze gibt es ein EU-Gesetz, welches spätestens seit dem 09. Mai 2009 gültige Mindeststandards setzt. Da Deutschland als Vorbild für die europäische Regelung herangezogen wurde, sind Autourlauber, die die deutschen Regeln erfüllen, auch in den meisten anderen EU-Ländern bestens gerüstet. Es gilt in der EU wie auch in Deutschland, dass Kinder bis 12 Jahre oder bis zu einer Größe von 1,50 Metern einen Kindersitz benötigen. Manche Staaten haben über den EU-Standard hinausgehende Vorschriften erlassen: Kinder in Österreich müssen bis zum 14. Lebensjahr einen Kindersitz oder eine ähnliche “Rückhalteeinrichtung” benutzen, in den Niederlanden gilt dies sogar bis zum 18. Lebensjahr.

abgelegt unter: Blog