Meist ist es schnell passiert: Ein Steinchen trifft die Frontscheibe und es entsteht ein kaum wahrnehmbares Loch. Der Schaden mag zunächst klein erscheinen, doch sollten Fahrzeughalter nicht zu lange mit der Reparatur warten, denn Löcher können schnell Risse verursachen. Nicht nur Schlaglöcher werden damit zu Gefahren, auch Schmutz und Feuchtigkeit können der Scheibe den Garaus machen und sie trüben.
Wichtig: Sofern der Schaden außerhalb des Fahrer-Fernsichtfeldes liegt und kleiner als 5 Millimeter ist, ist eine Reparatur der Scheibe erlaubt. Ansonsten ist der komplette Austausch der Scheibe gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig von der Größe der Beschädigung. Da die Frontscheibe zu 30 Prozent an der Stabilität der Karosserie beteiligt ist, muss sie vor allem in Unfallsituationen, in denen der Fahrerairbag ausgelöst wurde, diesen stützen. Auch bei Seiten- und Heckscheiben fordert der Gesetzgeber daher immer einen Austausch. Eine Glasreparatur ist bei Schmidt + Koch für den Fahrzeughalter kostenfrei, da die entstehenden Kosten von der Kaskoversicherung beglichen werden. Die Abwicklung mit der Versicherung übernimmt der Schmidt + Koch Schadenservice. Ist der Steinschlag nicht zu reparieren oder eine andere Scheibe des Fahrzeuges betroffen, muss der Fahrzeughalter lediglich die mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen. Voraussetzung ist eine Kasko-Versicherung. Auch hier übernimmt der Schmidt + Koch Schadenservice die Abwicklung mit der Versicherung. Sollte der Fahrzeughalter nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, wird er über die zu erwartenden Kosten informiert und muss den Schaden selbst bezahlen.